Tutorial/1.5/Erste Schritte/Check-In
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Check-In
Hier führen wir Sie in die ersten Schritte bei Airlinesim ein.
Registrierung Aquila
(1)
Um Airlinesim spielen zu können, benötigen Sie einen Account, den Sie in unserem Account-Verwaltungsystem Aquila registrieren können. Geben Sie dazu einen frei wählbaren Benutzernamen (ohne Sonderzeichen und Leerzeichen) und eine gültige Email-Adresse mit Bestätigung derselben an. Nach Bestätigung der AGB und Abschluss der Registrierung erhalten Sie eine Email mit dem Passwort (ggf. Spam-Ordner prüfen!). Das erste Login sollte innerhalb von 24 Stunden erfolgen, ansonsten muss der Registierungsvorgang wiederholt werden. Zu ihrer Sicherheit sollte das Passwort nach dem ersten Login und später in Abständen geändert werden.
Wahl eines Heimatlandes
(2)
Überlegen Sie sich, in welchen Land Sie starten möchten. Diese Wahl ist von sehr hoher Bedeutung, da dies über die Flugrechte ihrer Unternehmen entscheidet!
Überlegung einer langfristigen Konzernstruktur
(3)
Machen Sie sich Gedanken über die langfristige Konzernstruktur. Sie können bereits mit dem ersten Unternehmen (Holding) eine Airline betreiben, bedenken Sie aber dass Sie damit keinen Börsengang starten können. Dies ist nur mit den nachgestellten Tochterunternehmen möglich.
Gründung eines ersten Unternehmen (Holding)
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Klicken Sie auf das Symbol ’+’ um zu der Eingabe für die Gründung eines neuen Unternehmen zu gelangen und geben Sie den Namen und Hauptsitz des ersten Unternehmens (Holding) an. Achten Sie bei der Namensvergabe auf die Regeln für Unternehmensnamen. Jedes neues Mutterunternehmen erhält ein Startkapital von zehn Millionen AS$ (siehe unteres Screenshot).
Ggf. Gründung eines Tochterunternehmens
(4b)
Klicken Sie auf das Symbol ’+’ um zu der Eingabe für die Gründung eines neuen Unternehmen zu gelangen. Ihr erstes Unternehmen (Mutterunternehmen) ist vorgegeben, durch die nachfolgende Anmeldung entsteht das erste Tochterunternehmen. Auch hier gelten die Regeln für Unternehmensnamen. Es erfolgt eine Prüfung ihrer Verkehrsrechte. Liegt der Sitz des Tochterunternehmens im selben Land der Muttergesellschaft oder in einem investionnsoffenen Land, bestehen keine Einschränkungen hinsichtlich der Flugrechte. Das Mindest-Startkapital eines Tochterunternehmens beträgt drei Millionen AS$.