Tutorial/1.5/Expertenwissen/Flugrechte

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Inhaltsverzeichnis

Einleitung

Eine der wichtigsten Fragen eines AirlineSim-Spielers ist diejenige, ob er auf einem Flug Passagiere und/oder Fracht mitnehmen darf. Diese Frage wird in AirlineSim durch die Flugrechte geklärt. Es gibt fünf dieser Rechte:

  • Tankrecht (T), d.h. ein Flugzeug darf an einer Destination betankt werden.
  • Laderecht (F+), d.h. Fracht darf an einer Destination geladen werden.
  • Entladerecht (F-), d.h. Fracht darf an einer Destination entladen werden.
  • Einsteigerecht (P+), d.h. Passagiere dürfen an einer Destination in ein Flugzeug einsteigen.
  • Aussteigerecht (P-), d.h. Passagiere dürfen an einer Destination aus dem Flugzeug aussteigen.

Inlandflug

Bei Flügen innerhalb des Heimatlandes bestehen grundsätzlich alle fünf Rechte.

Flugverbote

Zwischen einigen Ländern dürfen keine Flugzeuge verkehren. In so einem Fall nützen alle Freiheiten (siehe unten) nichts, der Flug geht nicht (Ausnahme: Transferflüge).
Weitere Infos zu den Flugverboten.

Freiheiten

Welche Rechte für einen internationalen Flug gelten, wird durch Verträge zwischen dem Heimatland der den Flug durchführenden Airline und den weiteren betroffenen Ländern geregelt. In diesen Verträgen gewähren sich die Länder gegenseitig ein oder mehrere Freiheiten (oder allenfalls gar keine).

Im folgenden werden die Länder mit fetten Grossbuchstaben (A, B, C, ...) beschrieben. Dabei ist A immer das Heimatland der Airline. Einige dieser Freiheiten werden in bilateralen Verträgen (Verträge zwischen A und B) andere in trilateralen Verträgen (Verträge zwischen A, B und C) gewährt.

Es sei hier nochmals auf die Definition Heimatland einer Airline hingewiesen, welche nichts zu tun hat mit dem Geschäftssitz der Airline.

Eine grafische Darstellung der Flugrechte findet sich auf der Webseite des Bundesamtes für Zivilluftfahrt BAZL.[1]

1. Freiheit: Überflug

(bilateraler Vertrag, B gewährt A die 1. Freiheit)

Die Airline darf von A aus das Land B überfliegen, um in einem dritten Land zu landen.

Diese Freiheit hat für AirlineSim keine Bedeutung, da die dazu nötigen Berechnungen ("welche Länder werden überflogen?") gar nicht durchgeführt werden. In anderen Worten: Alle Länder in AirlineSim gewähren sich gegenseitig diese 1. Freiheit.

2. Freiheit: Technische Zwischenlandung

(bilateraler Vertrag, B gewährt A die 2. Freiheit)

Recht auf Zwischenlandung zu nicht kommerziellem Zwecken (z. B. zum Tanken).

Diese Freiheit hat in AirlineSim eine wichtige Bedeutung in Flügen mit Zwischenlandung, insbesondere wenn sonst die Reichweite eines Flugzeuges nicht reichen würde. Es bedeutet aber, dass mit nur dieser Freiheit in B weder Passagiere noch Fracht ein- oder ausgeladen werden können. Mit wenigen Ausnahmen gewähren sich die Länder in AirlineSim diese Freiheit gegenseitig.

Wird diese Freiheit gewährt, so hat die Airline in B nur Tankrecht.

3. Freiheit: Direkter Transport (bringen)

(bilateraler Vertrag, B gewährt A die 3. Freiheit)

Recht auf Beförderung von Passagieren oder Fracht vom Heimatland der Airline ins Ausland.

Wie schon bei der 2. Freiheit gewähren sich die meisten Länder in AirlineSim diese Freiheit gegenseitig. Achtung: Hier steht nichts vom Rückflug, der Flug von B nach A muss leer durchgeführt werden, falls Land B dem Land A nicht auch die 4. Freiheit gewährt.

Wird diese Freiheit gewährt, so hat die Airline in B Tankrecht, Entladerecht und Aussteigerecht.

4. Freiheit: Direkter Transport (holen)

(bilateraler Vertrag, B gewährt A die 4. Freiheit)

Recht auf Beförderung von Passagieren oder Fracht vom Ausland ins Heimatland der Airline.

Auch diese Freiheit gewähren sich die meisten Länder in AirlineSim. Derzeit sind auch keine Ausnahmen bekannt, in denen die 3. und die 4. Freiheit nicht gleichzeitig gewährt sind.

Wird diese Freiheit gewährt, so hat die Airline in B Tankrecht, Laderecht und Einsteigerecht.

5. Freiheit: Transport zwischen fremden Staaten (Start- oder Endpunkt im Heimatland)

(trilateraler Vertrag, B und C gewähren A die 5. Freiheit)

Die Airline befördert Passagiere oder Fracht vom Heimatland nach Land B, kann dort Passagiere aufnehmen und diese nach Land C zu bringen. Passagiere von Land C aufnehmen in Land B entladen und dort Passagiere wieder aufnehmen und zum Heimatstaat bringen.

Diese Freiheit gewähren sich Länder innerhalb eines multinationalen Abkommens (siehe weiter unten). Wichtig ist hier vorallem der Aspekt, dass bei der Zwischenlandung alle fünf Rechte vorhanden sind (Tanken sowie Passagiere und/oder Fracht ein- und ausladen).

Wird diese Freiheit gewährt, so hat die Airline sowohl in B als auch in C alle fünf Rechte.

6. Freiheit: Transport zwischen fremden Staaten (Zwischenlandung im Heimatstaat)

(trilateraler Vertrag, B und C gewähren A die 6. Freiheit)

Eine Airline befördert Passagiere oder Fracht zwischen Land B und C mit Zwischenlandung in ihrem Heimatland.

Diese Freiheit kommt in AirlineSim so nicht vor, da sie bereits durch die Freiheiten 3 und 4 abgedeckt wird.

7. Freiheit: Transport zwischen fremden Ländern (ohne Berührung des Heimatstaates)

(trilateraler Vertrag, B und C gewähren A die 7. Freiheit)

Eine Airline befördert Passagiere oder Fracht zwischen zwei fremden Ländern ohne Zwischenlandung im Heimatland.

Diese Freiheit ist in AirlineSim aufgeteilt in:

  • 7a: Eine Airline befördert Passagiere zwischen zwei fremden Ländern ohne Zwischenlandung im Heimatland.
  • 7b: Eine Airline befördert Fracht zwischen zwei fremden Ländern ohne Zwischenlandung im Heimatland.

Die Freiheit 7a gewähren sich Länder innerhalb eines multinationalen Abkommens (siehe weiter unten). Zu beachten der Aspekt, dass hier das Flugzeug komplett ausserhalb des Heimatlandes operieren darf. Die Freiheit 7b gewähren sich jedoch die meisten Länder in AirlineSim.

Wird Freiheit 7a gewährt, so hat die Airline sowohl in B als auch in C Tankrecht, Einsteigerecht, Aussteigerecht.
Wird Freiheit 7b gewährt, so hat die Airline sowohl in B als auch in C Tankrecht, Laderecht, Entladerecht.

8. Freiheit: Kabotage

(bilateraler Vertrag, B gewährt A die 8. Freiheit)

Eine Airline befördert Passagiere oder Fracht innerhalb eines anderen Landes ohne Berührung des Heimatlandes.

Auch diese Freiheit ist in AirlineSim aufgeteilt:

  • 8a Eine Airline befördert Passagiere innerhalb eines anderen Staates ohne Berührung des Heimatlandes.
  • 8b Eine Airline befördert Fracht innerhalb eines anderen Staates ohne Berührung des Heimatlandes.

Auch hier ist die Freiheit 8a eher selten, die Freiheit 8b wird jedoch von den meisten Ländern gewährt.

Wird Freiheit 8a gewährt, so hat die Airline in B Tankrecht, Einsteigerecht, Aussteigerecht.
Wird Freiheit 8b gewährt, so hat die Airline in B Tankrecht, Laderecht, Entladerecht.

Multinationale Abkommen

In AirlineSim gibt es zwei Arten von multinationalen Abkommen (nicht zu verwechseln mit den obengenannten bilateralen oder trilateralen Verträgen):

  • Abkommen zum grenzenlosen Binnenmarkt (so z.B. zwischen den Ländern der EU). In der Grafik stellt das blau umrandete Gebiet ein solches Abkommen dar.
  • Abkommen zur Interessenwahrung kleiner Länder (so z.B. zwischen einigen ehemaligen westafrikanischen französischen Kolonien). In der Grafik stellt das grün umrandete Gebiet ein solches Abkommen dar.

Kleine Welt


Abkommen zum grenzenlosen Binnenmarkt

Alle Länder, die an einem solchen Abkommen teilhaben, gewähren sich gegenseitig alle acht Freiheiten.

In AirlineSim gibt es ein solches Abkommen zwischen einigen Ländern der EU. Auch die Schweiz durfte diesem Abkommen beitreten. Eine Airline mit Heimatland in einem dieser Länder darf also innerhalb dieser Länder wie auch zwischen diesen Ländern beliebig Flüge und Transporte durchführen. Noch nehmen nicht alle Länder der EU an diesem Abkommen teil (Stichworte: Osterweiterung, Zypern).

Achtung: Die Freiheiten gelten nur innerhalb des Abkommens.

Abkommen zur Interessenwahrung kleiner Länder

Oft schliessen sich kleinere Länder zu einer Interessengemeinschaft zusammen. Dies vorallem deshalb, weil oft nur wenige Airlines in ihrem Gebiet tätig sind.

Alle Länder, die an einem solchen Abkommen teilhaben, gewähren sich gegenseitig die Freiheiten 1 bis 6.

Rechte bei einem Transferflug

Bei einem Transferflug werden alle diese Rechte ausgeschaltet. Bei einem solchen Flug kümmert sich AirlineSim selbständig darum, das Flugzeug "irgendwie" an den Zielort zu bringen. Bei einem solchen Flug werden auch weder Passagiere noch Fracht mitgenommen.

Beispiele

Hierzu noch einmal die Karte.

Kleine Welt

Es folgt die Aufzählung der Verträge, Abkommen und Verbote in dieser kleinen Welt. Diese Angaben müssen nicht mit den tatsächlichen Daten in AirlineSim übereinstimmen.

  • Alle Länder gewähren sich gegenseitig die Freiheiten 1 bis 4, 7b und 8b (Ausnahme siehe unten).
  • US gewährt DE die Freiheit 8a.
  • Zwischen ZRH und EAP besteht ein Transportverbot.
  • DE, AT und CH haben ein Abkommen zum grenzenlosen Binnenmarkt geschlossen (blaues Gebiet).
  • MW, MZ und FV haben ein Abkommen zur Interessenwahrung kleiner Länder geschlossen (grünes Gebiet).
  • Alle Länder ausserhalb des grünen Gebietes gewähren den Ländern innerhalb des grünen Gebietes die Freiheiten 1 bis 4. Daraus folgt, dass DE und MZ den Ländern MW und FV die 5. und die 7. Freiheit gewähren, aber auch DE und MW den Ländern MZ und FV, sowie DE und FV den Ländern MZ und MW. Dasselbe gilt natürlich auch für AT, CH, US und CU.
  • US gewährt CU keine Freiheiten (und umgekehrt).

Nun folgt eine Tabelle mit jeweils: Heimatland (HL) der Airline, gewünschter Flug, Rechte an den Destinationen und Bemerkung. Das Tankrecht wird nur angegeben, falls es das einzige ist.
Weitere Anfragen zu dieser Tabelle können in der Diskussion zu diesem Artikel gestellt werden.

HL Flug (X - Y oder Y - Y - Z) Rechte X Rechte Y Rechte Z Bemerkung
DE FRA - VIE - JFK F+, P+ F-, F+ F-, P- kein P+ in VIE, wegen fehlender 5. Freiheit
DE JFK - VIE - FRA F+, P+ F-, F+ ,P+ F-, P- kein P- in VIE, wegen fehlender 5. Freiheit
AT FRA - VIE - JFK F+, P+ F-, F+, P-, P+ F-, P- sozusagen 6. Freiheit
AT JFK - VIE - FRA F+, P+ F-, F+, P-, P+ F-, P- sozusagen 6. Freiheit
US ZRH - JFK - HAV - - - die US-Airline darf nicht nach Kuba, dieser Flug lässt sich nicht fliegen.
CH ZRH - JFK - HAV F+, P+ F-, P- F-, P- die nicht-US-Airline darf nach Kuba, aber nichts aus US mitnehmen1).

Weitere Bemerkungen:
1) In AirlineSim herrscht zwischen der USA und Kuba sogar ein Flugverbot, also ginge auch dieser Flug nicht. Dieses Flugverbot ist aber im Beispiel oben nicht aufgeführt.

Nachweise

  1. Grafische Darstellung der Flugrechte des BAZL

siehe auch

Verkehrsrechte